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Armenien: Investition als Weg zum Daueraufenthalt

Von Frederick Capital News ·

Quelle: Migration and Citizenship Service of Armenia(öffnet in einem neuen Tab)

Quelle veröffentlicht am: 30. Oktober 2026

Offizielles Dokument

Weitere Quellen: Migration and Citizenship Service (state fees notice, 6 Oct 2026), JAMnews

Stand November 2026 gelten in Armenien neue Aufenthaltsregeln für Ausländer, und eine Investition im Land ist nun ein Grund für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Die Reform trat am 1. November in Kraft, so der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst des Innenministeriums. Der Mindestinvestitionsbetrag ist noch nicht veröffentlicht.

Armenien kennt nun zwei Aufenthaltsstatus: den befristeten für bis zu ein Jahr und den dauerhaften für fünf Jahre. Der zehnjährige Sonderaufenthaltsstatus wird an neue Antragsteller nicht mehr vergeben; bisherige Inhaber behalten ihre Rechte bis zum Ablauf. Weitere Gründe für den Daueraufenthalt sind armenische Abstammung, außergewöhnliche Verdienste um das Land sowie familiäre Bindungen oder unternehmerische Tätigkeit unter gesetzlich festgelegten Bedingungen.

Alle Anträge laufen jetzt über eine einheitliche Online-Plattform, Entscheidungen fallen binnen 30 Tagen. Die Gebühren steigen auf 150.000 AMD für den befristeten und 250.000 AMD für den dauerhaften Status und werden bei Ablehnung nicht erstattet. Vor dem 1. November gestellte Anträge werden nach den alten Regeln bearbeitet.

Daueraufenthaltsberechtigte auf Investitionsbasis sind von der neuen Pflicht ausgenommen, Abwesenheiten von 183 Tagen oder mehr zu melden.

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