Nachricht · Regulierung und EU
Portugal: Verfassungsgericht stoppt automatische Ablehnung
Von Frederick Capital News ·
Quelle: ECO(öffnet in einem neuen Tab)
Quelle veröffentlicht am: 2. November 2026
Portugals Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Staatsangehörigkeit nicht automatisch verweigert werden darf, nur weil ein Antragsteller wegen einer Straftat mit einer Höchststrafe von drei oder mehr Jahren Haft verurteilt wurde, berichtete ECO am 2. November 2026. Das Urteil 840/2026 der ersten Sektion vom 2. Oktober, jetzt veröffentlicht, bestätigte eine Entscheidung eines Lissabonner Verwaltungsgerichts vom 30. Juni 2024.
Das Gericht befand, dass eine Ablehnung allein aufgrund der abstrakten Höchststrafe, unabhängig von der tatsächlich verhängten Strafe, gegen die Verfassung verstößt, und verwies auf die Artikel 26 Abs. 1, 18 und 30 Abs. 4. Im Fall ging es um eine Ausländerin, seit mehr als drei Jahren mit einem Portugiesen verheiratet, die wegen Falschaussage zu 120 Tagessätzen verurteilt worden war. Das Urteil verleiht ihr nicht die Staatsangehörigkeit; ihr Fall muss nach den konkreten Umständen geprüft werden.
Die Entscheidung betrifft die alte Fassung der Regeln, nicht das seit 19. Mai 2026 geltende neue Staatsangehörigkeitsgesetz, und hebt dessen strafrechtliche Hürden nicht auf. Die direkte Wirkung ist daher begrenzt, doch sie bestätigt, dass Behörden die tatsächlichen Umstände einer Verurteilung betrachten müssen.
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